Donnerstag, 18. April 2024

Great Women #374: Maria Hagemeyer

In meiner großen Familie gibt es viele Talente, viele Berufe. Aber eine Sparte ist nie vertreten: die Juristerei. Mir selbst ist juristisches Denken oder gar Handeln völlig fremd. Umso mehr faszinieren mich Menschen, die das können. Deshalb sind in dieser, meiner Rubrik im Blog relativ viele Juristinnen vertreten wie Anita AugspurgRuth Bader -GinsburgFatou Bensouda, Carla del PonteJutta LimbachMaria OttoErna SchefflerElisabeth Selbert und Freda Wuesthoff. Heute dann also Maria Hagemeyer. 
 
Land- & Amtsgericht in Bonn vor dem Krieg

 "Die Fähigkeit zum Richteramte 
kann auch von Frauen erworben werden."
"Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege" vom  11.07.1922

Maria Johanna Hagemeyer  erblickt am 17. April 1896, also gestern vor 128 Jahren, in Bonn das Licht der Welt. Sie wird in eine bildungsbürgerliche rheinische Juristen- und Theologenfamilie hineingeboren. Der Vater ist selbst Jurist, die Mutter eine, die für ihre beiden Töchter eine gute schulische Bildung anstrebt. Die ermöglicht sie ihren Töchtern auch nach dem frühen Tod ihres Mannes. Maria besucht nicht nur die wie damals übliche höhere Mädchenschule, sondern legt auch das Abitur ab. Auf ihre Schulzeit schaut sie allerdings mit kritischem Blick zurück:

"In der Schule waren wir fürchterlich gezwiebelt worden, da war eine Disziplin, die war sagenhaft. Als Oberprimaner mussten wir noch immer zu zweit in einer Reihe gehen, schweigend." (Quelle hier)

( Ich hätte zu gerne herausbekommen, welche Bonner Schule das gewesen ist, die Maria besucht hat, denn ich habe selbst dort in der Stadt meine Gymnasialzeit in einer Privatschule verbracht und die Regeln  waren auch nach dem 2. Weltkrieg noch ähnlich rigide. Inzwischen läuft der Unterricht in diesem Institut übrigens bis 2029 aus, auf Veranlassung des Erzbistums. )

Maria zieht aus dem erfahrenen Drill & der Gängelung ihre ganz persönlichen Schlussfolgerungen:

"Da habe ich gedacht, das hältst Du im Leben nicht durch, und der Richter ist nur seinem Gewissen und dem Gesetz verpflichtet, und da habe ich gedacht, dass mir das gefallen würde."

Blick auf das Neutor und den Kaiserplatz in Bonn,
rechts die Universität
mit dem davor platzierten Kaiserdenkmal
Das Mädchen hat wohl Einblick in den Richterberuf durch seinen Vater gewonnen. Sie lässt sich auch nicht von dem Gerede - "Frauen taugen zu Richtern nicht, die werden vom Gefühl gelenkt nicht von der Logik"- irritieren & abhalten und schreibt sich 1916 an der Bonner Friedrich-Wilhelms-Universität für Jura ein, obwohl ihr ihre Lehrerin davon abgeraten hat, denn Frauen werden zu dieser Zeit zum Examen noch nicht zugelassen. 

Das ist dann erst ab 1919 möglich. Angesichts hoher Studiengebühren und schlechter Berufsaussichten entscheiden sich damals verhältnismäßig wenige Frauen für ein Jurastudium. Da kommt es Maria zugute, dass ihre Familie wohl situiert ist. Insgesamt ist daher die Gruppe der ersten Jurastudentinnen klein und homogen, weil erwartbar ist, dass die Familie materielle Unterstützung leisten muss. Ein Vorteil ist allerdings, dass während des Krieges viele Studenten an der Front sind und weibliche Studierende nun in der Überzahl in den Lehrveranstaltungen Platz finden.

1919 beginnt Maria mit dem Abfassen ihrer Doktorarbeit, denn sie sieht für sich berufliche Möglichkeiten, nachdem Frauen in der Weimarer Republik zum Referendarexamen zugelassen werden. Ihr Studium bzw. die Promotion schließt sie 1922 mit Bestnote an der Universität Bonn ab. Auch im anschließenden Referendariat legt sie herausragende juristische Fähigkeiten und entsprechende Leistungen an den Tag. Sie wird zunächst als Assessorin im preußischen Ministerium für Justiz eingesetzt. 

1927
Am 11. Juli 1922 wird das "Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege" mit Stimmenmehrheit der Sozialdemokraten und auf Druck der Frauenverbände beschlossen. Zuvor hat ein Meinungsstreit getobt, hat man doch einen Autoritätsverlust der Gerichte befürchtet, wenn nun auch Frauen die Richterrobe tragen dürfen. Aber auch Sorgen über eine wachsende Konkurrenz durch Juristinnen und die Verletzung des "deutschen Mannesgefühls" werden ins Feld geführt, um eine Veränderung des Status quo zu verhindern.

Aber erst 1927 ist es dann so weit: Maria ist 31 Jahre alt, als sie als erste Frau in Preußen zur Amts- und Landgerichtsrätin in Bonn ernannt wird. Als sie ihre Stelle am Bonner Gericht antritt, stehen die Pressefotografen Schlange: "Dieser Richter ist jung und anmutig und hat nichts von steifer Amtswürde", kommentiert ein Journalist in seiner Zeitung ihren Auftritt. "Ich habe noch nie einen gesehen, der sich so über seine Richterstelle gefreut hat wie Dr. Hagemeyer", meint ein erstaunter Staatssekretär im Reichsjustizministerium. 

Sie ist die jüngste Kollegin an den Gerichten dieser Tage. Die medialen Reaktionen sind alle positiv. In anonymen Briefen wird Maria hingegen "fürchterlich beschimpft... Was die Weiber überhaupt in der Justiz wollten." Sie ist freilich darauf gefasst, dass sie als Frau Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn sie auf der Richterbank sitzt. Zum Glück erfährt sie keine Ablehnung im Verlauf der von ihr geführten Prozesse.

Maria ist hauptsächlich mit Familienstreitigkeiten beschäftigt. Selbst eine Familie zu gründen, kommt für sie selbst nicht in Frage, denn für Frauen im Öffentlichen Dienst gilt die Zölibatsklausel: Wer heiratet, wird entlassen. Diese Auskunft bekommt sie auch später noch von ihren Vorgesetzten, darauf würde man nicht verzichten.

Die erste Phase der Öffnung der juristischen Berufe für Frauen hält jedoch nur gut zehn Jahre an: 

Während der Nazidiktatur werden Frauen wieder zurück in die Hausfrauen- und Mutterrolle gedrängt. Ab 1935 dürfen Assessorinnen nicht mehr in die Richter- und Staatsanwaltslaufbahn übernommen werden. Bald darauf wird ihnen auch eine Karriere als Anwältin versperrt. 

(ohne Jahr)
Maria Hagemeyer selbst bekommt Schwierigkeiten mit ihrem neuen Landgerichtspräsidenten, der natürlich ein Parteigenosse ist, denn die neue Staatsführung sucht ihren Einfluss insbesondere auch auf laufende Prozesse zu gewinnen. Maria setzt sich zur Wehr und besteht auf einem Beschluss des Präsidiums, als sie ans Amtsgericht versetzt werden soll, um sie dort - abgeschirmt von der Öffentlichkeit, denn eine Frau gehöre nicht auf die Richterbank, so die Nazi-Ideologie - mit Grundbuchsachen zu beschäftigen. Auch Kollegen setzen sich für sie ein, und sie kann in ihrer Position als Richterin bleiben, während andere nichtjüdische Kolleginnen zum Teil auf weniger öffentlichkeitswirksamen Stellen tätig sein müssen. Ihre jüdischen Kolleginnen– so auch u.a. Erna Scheffler – werden vollständig aus ihren Berufen entfernt.

Von der Unrechtsprechung des Nazi-Regimes ausgeschlossen, gelingt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs vielen Juristinnen ein schneller Wiedereinstieg in ihren früheren Beruf - so auch Maria Hagemeyer. 

Nach der Entlastung durch den Haupt-Entnazifizierungsausschuss in Bonn wird sie 1950 für drei Jahre als Familienrechtsexpertin als Referatsleiterin in das Bundesjustizministerium in Bonn berufen. Am 1. Januar 1953 kehrt sie als Landgerichtsdirektorin im Gerichtsbezirk Köln an das Landgericht Bonn zurück - und leitet dort bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 1958 eine Zivilkammer. Sie ist die erste und für zehn Jahre einzige Frau in NRW, die Studenten & Referendaren in Düsseldorf und Köln die Prüfung abnehmen darf.

Während ihrer Zeit im Justizministerium verfasst sie eine Denkschrift mit ihren Vorschlägen zur Veränderung des Familienrechtes. Maria schlägt vor, dass alle ehelichen Belange von den Ehegatten gemeinsam getroffen werden. Sie lässt keinen Zweifel daran, was die Stunde in der neugegründeten Bundesrepublik geschlagen hat: Die Bestimmungen des Rechtsverhältnisses zwischen Mann und Frau zeigen den "patriarchalischen Charakter" des ihnen zugrundeliegenden Ehebildes, welches im alten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben worden ist. Nachdem der kurze, kompromisslose Satz - "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - durch den Einsatz von Elisabeth Selbert und Frieda Nadig seinen Weg ins Grundgesetz gefunden hat, muss jetzt das alte, seit 1896 geltende Familienrecht diesem Gleichheitsgrundsatz angepasst werden, und zwar bis zum 31. März 1953.

Für die Umsetzung sorgen zu müssen, bereitet selbst Marias vorgesetztem Minister Unbehagen: Es ist Thomas Dehler, Altersgenosse von Maria, republiktreuer Rechtsanwalt, im "Dritten Reich" als "Judengenosse" diffamiert, nach 1945 Generalstaatsanwalt und Generalankläger für Entnazifizierung, der auch aus seiner Abneigung gegen kirchliche Einflussnahmen auf die Gesetzgebung  keinen Hehl macht.

Die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer ist absolut nicht begeistert von der Vorstellung, mit dieser Gleichberechtigung Ernst zu machen. Am Juli 1952 knöpft sich Adenauer daher seinen Minister Dehler unter vier Augen vor. Der bleibt bei der folgenden Kabinettssitzung zunächst noch bei seiner Sicht: Das Alleinentscheidungsrecht des Mannes sei mit der Verfassung "künftig nicht vereinbar".

Das gesteht dem Mann nämlich zu, "in allen das gemeinsame eheliche Leben betreffenden Angelegenheitendas letzte Wort zu haben (§ 1354). Wenn er also nach Köln ziehen will, dann wird nach Köln gezogen. Die Frau liefert einen Scheidungsgrund, wenn sie nicht mitmacht & verwirkt damit auch ihr Recht auf Unterhalt. §1356 dann regelt die Haushaltsführung und untersagt der Ehefrau das Recht auf eigenständige Berufstätigkeit. §1363 bestimmt, dass nach der Heirat das gesamte Vermögen der Frau "der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen" ist. 
Dazu kommt noch die Regelung zur "Schlüsselgewalt", mit der einer Ehefrau die Schlüssel für die gemeinsame Wohnung  genommen und das Haushaltsgeld gestrichen werden kann. Last, but not least die "Elterliche Gewalt", die allein der Mann hat: Er entscheidet über Namen, Konfession und Schule der Kinder. Er kann verbieten, dass die Tochter studiert, wenn sie doch eine Lehre machen könnte. Selbst bei lebensbedrohlichen Situationen "mussten Ärzte nicht auf die händeringende Mutter hören und operieren, sondern erst den Vater erreichen." Das "Sorgerechtfür ihre Kinder verliert eine verwitwete oder geschiedene Mutter, wenn sie sich neu verheiratet, ein Witwer oder geschiedener Mann natürlich nicht.

Es beginnt ein wahrer Feldzug gegen die Gleichstellung, habe der Mann und Vater doch "die Verantwortung als Haupt der Ehefrau und der Familie". Wer das leugne, "stellt sich in Gegensatz zum Evangelium und zur Lehre der Kirche", empören sich die deutschen Erzbischöfe und Bischöfe am 6. Februar 1953 in einem Hirtenwort zum geplanten neuen Familienrecht. Es solle alles getan werden, um die Frau für ihre "höchste und schönste Aufgabe" zu erhalten. "Die Ordnung der Hausgemeinschaft muss unangetastet bleiben", fordert die Deutsche Bischofskonferenz unter Leitung des in Köln sonst verklärten Kardinals Josef Frings. "Da sie durch eine höhere als menschliche, nämlich die göttliche Autorität und Weisheit festgesetzt ist und darum keiner Änderung durch Staatsgesetze unterliegen kann."

Auch im Bundestag gibt es lange Debatten. Selbst Minister Dehler lässt jetzt patriarchalischen Ansätze im Entwurf zu und redet sie schön.

Dadurch verstreicht die vorgegebene Frist: Nach 1953 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zunächst kein gültiges Familienrecht.  Unter der Ägide der Verfassungsrichterin Erna Scheffler ermuntern die Mitglieder dieses Gerichtes die Richter, das Gleichberechtigungsgebot zunächst ohne Gesetz selbst durchzusetzen - in "schöpferischer" Rechtsprechung. 

Am 3. Mai 1957 geht die Gesetzesänderung im Bundestag dann in die zweite und dritte Lesung. In der Schlussabstimmung wird das Gesetz einstimmig angenommen – oder wie es Bundestagsvizepräsident Dr. Richard Jaeger ausgedrückt hat: "Meine Damen und Herren, damit hat der Deutsche Bundestag eines seiner bedeutsamsten Gesetzgebungswerke in der Realisierung des Grundgesetzes abgeschlossen." Am 18. Juni 1957 wird es endlich verkündet und tritt zum 1. Juli 1958 in Kraft – mit gut fünf Jahren Verzug.

1991
Als das Gesetz wirksam wird, ist auch das sogenannte Letztentscheidungsrecht abgeschafft - nur nicht bei der Kindererziehung und dem Sorgerecht. Zwei Jahre später kippt das Bundesverfassungsgericht jedoch auch diese Ausnahmen. Auf die nächste große Reform des Ehe- und Familienrechts - 1977 - müssen die bundesrepublikanischen Frauen dann zwanzig weitere Jahre warten.

Maria Hagemeyer ist schon in der Nachkriegszeit viel gereist, hat sich bei der UN und beim Supreme Court über Familienrechtsfragen informiert. Nach ihrer Pensionierung ist sie unter anderem als Beraterin für Gleichberechtigungsfragen für die Vereinten Nationen in New York tätig, verfolgt die juristische Fachliteratur und schreibt noch eigene Beiträge. Wie sie ihre letzten Jahre verbringt, habe ich nicht in Erfahrung bringen können.

Ihren 95. Geburtstag feiert die rüstig wirkende Juristin noch in aller Öffentlichkeit. Am 1. Dezember 1991 stirbt die Pionierin in Sachen Gleichberechtigung in ihrer Geburtsstadt und sie, die in den 1950er Jahren in die Schlagzeilen geraten war, wird in aller Stille auf dem ( schönen ) Bonner Südfriedhof zu Grabe getragen. 

Ich finde, wir Frauen sollten auf ihren Geburtstag anstoßen und uns noch einmal ins Gedächtnis rufen, wer was für unsere Rechte erreicht hat, besonders heute, in diesen aktuellen Zeiten, in denen wieder ein Flashback droht, ein von konservativen Kreisen gerne befeuerter Kulturkampf stattfindet. Unsere Errungenschaften sind jung, sehr jung, verglichen mit den tausenden Jahren einseitiger Männerherrschaft und offensichtlich nicht in Stein gemeißelt. Da gibt es genug, die das Rad wieder zurückdrehen möchten. Von ausstehenden notwendigen Verbesserungen mal ganz abgesehen. 




Dienstag, 16. April 2024

Lieben sie Lyrik? {20}

 
Mary Oliver
I Worried 

I worried a lot.
Will the garden grow, 
will the rivers flow in the right direction, 
will the earth turn
as it was taught, 
and if not how shall
I correct it?

Was I right, was I wrong, 
will I be forgiven, can I do better?
Will I ever be able to sing, 
even the sparrows can do it and I am, well,
hopeless.

Is my eyesight fading or am I just imagining it, 
am I going to get rheumatism,
lockjaw, dementia?
Finally, I saw that worrying had come to nothing. 
And gave it up. 
And took my old body
and went out into the morning,
and sang.

 Ich sorgte mich

Viel Sorgen habe ich mir gemacht.
Werden die Pflanzen im Garten wachsen,
werden die Flüsse in die richtige Richtung fließen, 
wird sich die Erde drehen, wie sie soll,
und wenn nicht, wie soll ich das korrigieren?

Habe ich recht oder habe ich mich geirrt, 
wird mir vergeben,
kann ich es besser machen?
Werde ich jemals singen können,
wo doch selbst die Spatzen es können, 
und bin ich, na ja, ein hoffnungsloser Fall?

Verblasst mein Sehvermögen oder stelle ich es mir nur vor, 
werde ich Rheuma bekommen,
Wundstarrkrampf, Demenz?

Schließlich sah ich ein, dass all die Sorgen zu nichts geführt hatten. 
Und ich gab es auf, mir Sorgen zu machen.
Und nahm diesen meinen alten Leib,
ging aus dem Haus hinaus in den Morgen 
und sang.

Als ich es das erste Mal hörte, dachte ich sofort: Wie für mich gemacht! Und die letzten Zeilen nahm ich dann gleich mit, um anders gestimmt in meinen Alltag zu starten. 

Ich bin nämlich so eine Sorgerin und lähme mich damit oft selbst. Sei es, dass ich das in den Genen habe oder von meiner Mutter übernommen, die den Krieg und seine Folgen als Teenager erlebt hat und sich immer und über jeden Sorgen gemacht hat bis auf ihre letzten Tage. Sei es, dass ich mir als Lebensziel die Fürsorge für meine Mitmenschen in Familie und Beruf ausgesucht habe - es ist oft so unangemessen & unproduktiv, sich so viele Gedanken zu machen ( und darüber auch sich selbst zu vergessen und seine Bedürfnisse & Wünsche ). Und Singen? Ja, das hätte ich gerne etwas professioneller betrieben, aber nie den Mut gehabt zu entsprechendem Unterricht, weil ich einfach keine Noten lesen konnte.

Jetzt, am Ende meines Lebens, hab ich genug Erfahrungen gesammelt und ein Fazit gezogen, wie es Mary Oliver in diesem Gedicht am Schluss formuliert und mich damit zum Lachen gebracht hat. Ich lege es euch und besonders allen Sorgerinnen ans Herz.

Hier kann man übrigens Helena Bonham Carter beim Lesen des Gedichtes zuhören.







Samstag, 13. April 2024

Meine 15. Kalenderwoche 2024

 "Ich bin gebürtiger Kölner,
du kriegst den Kölner raus aus Köln,
aber nicht Köln aus dem Kölner."
Max von der Groeben, Schauspieler


Diese Aussage bestätigten auch meine Enkelinnen, die hier geboren sind, aber seit nun fast acht Jahren in der bayerischen Diaspora leben. Köln, die Kölner, ihre Mentalität, bleiben 
im Herzen, ist das Äußere noch so angeschrabbelt. Mir geht es ja nicht anders, seit nunmehr fast 47 Jahren, die ich hier zu Hause bin.


Im Bilderrahmen mit FC-Bezug war übrigens das Geldgeschenk für den Großneffen, Fan des Fußballclubs, "verpackt". Der ist am "Weißen Sonntag" zur Kommunion gegangen, und die Familien väter- wie mütterlicherseits durften das mit ihm feiern.

Der Altar der Kirche ist nach der Zerstörung des barocken Gebäudes im Krieg 1955/56 von den Kölner Bildhauern Theo Heiermann & Elmar Hillebrand gestaltet worden. Nachdem ich ihn während der anderthalb Stunden Gottesdienst eingehend studieren & betrachten konnte, gefällt er mir dann doch recht gut.




Mit diesem Fest kam die intensive Familienzeit über zehn Tage für mich zu einem Ende... 


Die Jüngste hatte mir als Tröster in meinem Alleinsein ihren kleinen Taschenbaumler geliehen. In sechs Wochen sehen wir uns erst wieder. Freue ich mich halt zwischenzeitlich über meine Baumfreunde...

... bei Spaziergängen durch mein Veedelsgrün, das momentan blüht & blüht & blüht.

( Die Besucher des Parks passen sich farblich an 🤣. )

Die relativ frisch gepflanzten Judasbäume konkurrieren farblich...

... mit den Nelkenkirschen auf dem angrenzenden Parkplatz. 


Die Verse fand ich frisch geschrieben auf einer Wand am Tälchen. Sie passen gut zu mir & meinen Lebensumständen:


Die vielen, vielen Jahre, die vielen Frühlinge, die wir dort im Park verbracht!  Die erinnerten Bilder, und ja seine Stimme, sind in meinem Kopf immer noch präsent & unüberhörbar.

Frühlingswetter mit blauem Himmel, großen Wolkenschiffen und 16°C Mitte der Woche - das lockt einfach aus der Bude! 

Ich hab endlich einen Spaziergang unternommen, den ich schon den ganzen Winter über im Auge hatte ( am 3. Sonntag des Monats dazu mehr ).

Dazu musste ich durch das Preußen-Quartier meines Veedels laufen, in dem noch relativ viele Gründerzeithäuser erhalten sind sowie die neuromanische Kirche ( und einzige in Köln mit Jugendstil-Elementen ) von 1914, St. Bonifatius.


Dort steht auch eine der mächtigsten Kastanien, die ich schon seit 46 Jahren bewundere.


Andere Bäume schlagen erst aus bzw. sind erst zart ergrünt. Mich hat das alles sehr beschwingt.

Über den Freitag habe ich gestern Nachmittag bei "12 von 12" schon ausführlicher berichtet.



Dieses Wochenende habe ich "frei" ( auf einmal ganz ungewohnt ). Bevor ich mich in den samstäglichen Alltag stürze, verlinke ich mich wie immer mit dem Samstagsplausch, dem Frühlingsglück, den Sonntagsschätzchen und dem Mosaic Monday und wünsche euch frühlingshafte Tage.